Barrierefreie Website – nach WCAG umgesetzt.
Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Betroffen sind vor allem Online-Shops, Buchungs- und Terminfunktionen und andere digitale Dienstleistungen für Verbraucher. Wir prüfen, ob es Sie betrifft – und machen Ihre Website zugänglich.
Kurz erklärt.
Das BFSG verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen, diese barrierefrei zu gestalten – dazu zählen insbesondere Leistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, etwa Online-Shops oder Buchungen, die zu einem Vertragsabschluss führen. Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und max. 2 Mio. € Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen.
Ob Ihre Website oder Online-Terminbuchung betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab. Unabhängig davon gilt: Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen – ältere Patienten, Menschen mit Sehschwäche – und wird auch von Google besser verstanden.
Was wir prüfen
- Kontraste, Schriftgrößen, Zoom
- Tastaturbedienung & Fokus
- Alternativtexte für Bilder
- Formulare & Online-Terminbuchung
- Überschriften-Struktur & Screenreader
- Barrierefreiheitserklärung
Vom Check zur Umsetzung.
BFSG-Schnellcheck
Automatisierte und manuelle Prüfung mit priorisierter Mängelliste.
Barrierefreiheit umsetzen
Wir beheben die wichtigsten Mängel nach WCAG 2.1/2.2 AA.
Barrierefreie Website
Neue Website, von Anfang an barrierearm gebaut.
Hinweis: Wir bieten technische Umsetzung, keine Rechtsberatung. Für die rechtliche Einordnung empfehlen wir im Zweifel eine Fachkanzlei.
Alle Preise sind Richtwerte – der Preis wird individuell vereinbart. Rufen Sie an (0155 6050 4058) oder schreiben Sie uns per E-Mail, wir finden ein passendes Angebot.
Häufige Fragen zum BFSG.
Muss meine Praxis-Website barrierefrei sein?
Eine reine Informationswebsite fällt meist nicht unter das BFSG. Bieten Sie aber z. B. Online-Terminbuchung oder Verkäufe an und sind kein Kleinstunternehmen, kann es relevant sein. Wir prüfen das gern mit Ihnen.
Was passiert bei Verstößen?
Es drohen Anordnungen der Marktüberwachung, Bußgelder und Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.
Was kostet eine barrierefreie Website?
Der Schnellcheck startet ab 190 € netto, die Nachbesserung bestehender Websites ab 590 € netto.
Kostenlose Ersteinschätzung – schnell & unverbindlich.
Schreiben Sie uns kurz per WhatsApp oder E-Mail, worum es geht. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung mit konkreten nächsten Schritten – schriftlich, damit Sie alles dokumentiert haben.
